1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen TS Industriekletterer, Inhaber Tilo Scheel, Burgfrauenstraße 92, 13465 Berlin, und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Sie gelten insbesondere für Industriekletter- und Höhenarbeiten, seilunterstützte Arbeiten, Baumarbeiten, Reinigungs-, Montage-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie für die Vermietung von Arbeitsbühnen und Steigern.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
  4. Verträge mit Verbrauchern werden nur aufgrund einer gesonderten individuellen Vereinbarung geschlossen. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

2. Angebot und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote beruhen auf den Angaben des Auftraggebers und den bei einer Besichtigung erkennbaren Verhältnissen. Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung, durch beiderseitige Unterzeichnung oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
  2. Ein Angebot ist nur dann verbindlich, wenn es ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist. Die im Angebot genannte Bindungsfrist geht diesen AGB vor.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs sollen in Textform vereinbart werden. Gesetzliche Ansprüche für zusätzlich erforderliche oder vom Auftraggeber veranlasste Leistungen bleiben unberührt.

3. Leistungsumfang

  1. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen.
  2. Maße, Mengen und Zeitangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  3. Wir dürfen geeignete Nachunternehmer einsetzen. Unsere Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt hiervon unberührt.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle Informationen bereit, die für eine sichere und ordnungsgemäße Ausführung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Zugängen, Anschlagpunkten, Leitungen, Gefahrstoffen, nicht erkennbaren Bauteilen, Tragfähigkeit, Verkehrsflächen und betrieblichen Gefahren.
  2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Arbeitsbereich zum vereinbarten Termin zugänglich ist. Er beschafft die in seinem Verantwortungsbereich erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen, Sperrungen und Freigaben, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Arbeits- und Zufahrtsbereiche sowie Aufstellflächen für Fahrzeuge, Steiger und Arbeitsbühnen müssen ausreichend tragfähig und frei zugänglich sein. Der Auftraggeber weist uns auf verdeckte Risiken unverzüglich hin.
  4. Verzögerungen und Zusatzaufwand, die durch fehlende oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können nach vorheriger Information gesondert berechnet werden.

5. Arbeitssicherheit, Wetter und Unterbrechungen

  1. Die Entscheidung über die sichere Durchführbarkeit der Arbeiten treffen wir unter Beachtung der gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen und der konkreten Einsatzbedingungen.
  2. Bei Sturm, Gewitter, Eis, starkem Niederschlag, unzureichender Sicht, ungeeigneten Aufstellflächen oder sonstigen Sicherheitsrisiken dürfen wir die Arbeiten unterbrechen, verschieben oder abbrechen. Ein neuer Termin wird unter Berücksichtigung der betrieblichen Möglichkeiten abgestimmt.
  3. Eine sicherheitsbedingte Verschiebung stellt keine von uns zu vertretende Pflichtverletzung dar. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.
  4. Zusätzliche Kosten werden nur berechnet, soweit dies vertraglich vereinbart ist oder der Auftraggeber die Ursache zu vertreten hat.

6. Termine und höhere Gewalt

  1. Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
  2. Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs, insbesondere extreme Witterung, behördliche Maßnahmen, Ausfall sicherheitsrelevanter Technik, Streik oder vergleichbare Fälle höherer Gewalt, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Wir informieren den Auftraggeber über wesentliche Verzögerungen.
  3. Dauert ein solches Hindernis so lange an, dass einer Partei ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, kann sie hinsichtlich des noch nicht ausgeführten Teils vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

7. Preise, Zusatzleistungen und Zahlung

  1. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Maßgeblich sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden erst nach Abstimmung ausgeführt, es sei denn, sie sind zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr erforderlich.
  3. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Fehlt eine solche Angabe, gelten die gesetzlichen Fälligkeits- und Verzugsregeln.
  4. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

8. Abnahme von Werkleistungen

  1. Soweit unsere Leistung eine Werkleistung ist, hat der Auftraggeber sie nach Fertigstellung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
  2. Wir können eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die gesetzlichen Regelungen über die Abnahme bleiben unberührt.
  3. Sichtbare Mängel sollen bei der Abnahme dokumentiert und uns unverzüglich mitgeteilt werden. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.

9. Vermietung von Steigern und Arbeitsbühnen

  1. Mietgegenstand, Mietdauer, Einsatzort, Preis, Übergabe- und Rückgabezeit sowie enthaltene Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Mietvertrag.
  2. Bei Vermietung ohne Bedienpersonal darf der Mietgegenstand nur von geeigneten, unterwiesenen und entsprechend den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben beauftragten Personen bedient werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass erforderliche Fahrerlaubnisse und Qualifikationen vorliegen.
  3. Der Mieter prüft den Mietgegenstand bei Übergabe und zeigt erkennbare Mängel unverzüglich an. Bedienungs- und Sicherheitshinweise sowie zulässige Belastungsgrenzen sind einzuhalten.
  4. Eine Überlassung an Dritte, Untervermietung, technische Veränderung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Einsatzes ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig.
  5. Störungen, Unfälle und Schäden sind uns unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen nur nach unserer Zustimmung veranlasst werden, sofern nicht sofortige Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr erforderlich sind.
  6. Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand und mit allen überlassenen Unterlagen und Zubehörteilen zurückzugeben. Normale, vertragsgemäße Abnutzung gilt nicht als Schaden.
  7. Kraftstoff, Anlieferung, Abholung, Einweisung, Reinigung, Versicherung und sonstige Nebenleistungen sind nur enthalten, soweit dies im Angebot oder Mietvertrag ausdrücklich angegeben ist.

10. Mängelrechte

  1. Bei Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. Wir sind zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
  2. Der Auftraggeber muss uns eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung geben. Eigenmächtige Nachbesserungen oder Beauftragungen Dritter werden nur erstattet, wenn eine gesetzliche Ausnahme vorliegt oder wir vorher zugestimmt haben.
  3. Ansprüche wegen natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Nutzung, Nichtbeachtung von Hinweisen oder nachträglicher Veränderung durch den Auftraggeber oder Dritte bestehen nicht, soweit der Mangel hierauf beruht.

11. Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für unsere gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.
  5. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.

12. Eigentum und Nutzungsrechte

  1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Konzepten, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen behalten wir die Eigentums- und Urheberrechte. Sie dürfen ohne Zustimmung nicht außerhalb des Vertragszwecks genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.
  2. Der Auftraggeber erhält die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte, sobald die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

13. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Personenbezogene Daten, die der Auftraggeber zur Vertragsdurchführung übermittelt, dürfen von uns verarbeitet werden, soweit dies für den Vertrag oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand. Wir dürfen den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

15. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2026